Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Waldhart Software GmbH.

(in der Folge als „WS“ bezeichnet)

1. Allgemeines

Alle unsere Angebote, Auftragsannahmen, Vertragsabschlüsse und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter den nachstehend festgelegten Bedingungen und unseren Vertrags- und Supportbedingungen. Abweichungen davon, insbesondere durch Übersendung anderslautender Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann vereinbart, wenn wir dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Der genaue Leistungsumfang ist in unseren Vertrags- und Supportbedingungen festlegelegt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind bis zum endgültigen Vertragsabschluss stets freibleibend; ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit Absendung unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung sowie ergänzend aus unseren Vertrags- und Supportbedingungen.

3. Nutzungsrechte

Sämtliche an unseren Produkten begründeten oder begründbaren Schutzrechte stehen ausschließlich WS zu. Der Kunde ist mit Erwerb des Produktes nur berechtigt, diese Schutzrechte im vertraglich vereinbarten Ausmaß (zu eigenen Zwecken) zu nutzen; allfällige Nutzungsrechte werden lediglich als Werknutzungsbewilligung (lediglich zur vertraglich ausdrücklich vereinbarten Nutzung durch den Kunden selbst) erteilt. Die Weitergabe/Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Zustimmung von WS gestattet.

4. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften, welche im Zusammenhang mit der Verwendung des von WS erstellten Produktes zu beachten sind (sowohl gegenüber WS als auch gegenüber Dritten), einzuhalten. Vom Kunden beigestellte Materialien, wie etwa Daten, Bilder, sonstige Informationen, etc. sowie vom Kunden erteilte Anweisungen hinsichtlich der Erstellung und des Inhaltes des Produktes werden von WS nicht auf deren Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen bzw. mit allfälligen Rechten Dritter geprüft. Diesbezüglich hat der Kunde WS für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte vollkommen Schad- und klaglos zu halten.

5. Übergabe und Prüfpflicht

Die Übergabe der von WS erstellten Produkte gilt mit der Installation beim Kunden als vollzogen. Bei Websites erfolgt die Übergabe durch Anzeige der Fertigstellung mittels E-Mail an den Kunden.

Allfällige Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust (§ 377 Abs 2 UGB) sämtlicher (Gewährleistungs-)Ansprüche unverzüglich nach der Übergabe nachweislich schriftlich anzuzeigen („Rügepflicht“). Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trifft den Kunden die Beweislast für das Vorliegen (behaupteter) Mängel.

Zur Beurteilung der Mangelhaftigkeit ist lediglich die gemeinsam mit dem Kunden erstellte Spezifikation heranzuziehen. Die Gewährleistungsfrist endet jedenfalls 6 Monate nach Übergabe. Sollten – berechtigte – Mängel bestehen, hat der Kunde primär Anspruch auf die Durchführung der Verbesserung durch WS.

6. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungslegung, ohne jeden Abzug zu leisten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aus dem mit WS abgeschlossenen Vertrag - aus welchem Grund bzw. Titel auch immer – zurückzubehalten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der WS mit (behaupteten) Gegenforderungen – welcher Art oder aus welchem Titel auch immer – durch den Kunden wird ausgeschlossen.
Ist der Kunde gegenüber WS im Zahlungsverzug, ist WS berechtigt, alle (weiteren) Warenlieferungen sowie sämtliche Supportleistungen (aus allen Vertragsbeziehungen) einzustellen, bis sämtliche offenen Forderungen des Kunden ausgeglichen sind.

7. Lieferverzug beim Kunden

Ist der Kunde mit der Beibringung von Materialien, insbesondere Unterlagen, Informationen etc. oder sonstigen Beiträgen zur Erstellung des Produktes in Verzug, kann WS unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ausfolgung einer allenfalls bereits geleisteten Anzahlung und verfällt diese somit zugunsten von WS, zusätzlich dazu ist WS berechtigt, die über die Anzahlung hinausgehenden und zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

8. Haftung

Eine Haftung von WS für vom Kunden behauptete Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit wird – mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden – ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird einvernehmlich festgehalten, dass WS über keine wirtschaftliche Vormachts- oder Monopolstellung verfügt, so dass ein solcher Haftungsausschluss zulässig ist.-. Eine Haftung für (behauptete) Folgeschäden des Kunden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt WS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Dies insbesondere zur Erfüllung und Abwicklung der vertraglichen Pflichten.

10. Schlussbestimmung

Bei dem zwischen WS und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft. Auf die Vertragsbeziehung mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahmen der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtsübereinkommens, anwendbar.

Für Streitigkeiten aus dieser Vertragsbeziehung wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für A-6020 Innsbruck zuständigen Gerichts vereinbart.

 

Stand: 09.06.2021
Waldhart Software GmbH